In einem Straßencafé in Bogotá traf ich den kolumbianischen Menschenrechtsanwalt Santiago Salinas Mirando. Wir sprachen über das Permanent Peoples’ Tribunal, welches er im März 2021 in Bogotá mitorganisiert hatte. Nach Santiago Salinas wirke die Idee eines zivilgesellschaftlichen Tribunals zunächst philosophisch, sei in Wahrheit aber sehr konkret: „Was ist Gerechtigkeit?“ Für viele Überlebende von Menschenrechtsverbrechen oder systemischer Gewalt wird diese Frage besonders dann dringlich, wenn sie im formalen Rechtssystem weder Aufklärung, Anerkennung, noch Heilung erfahren.
Peoples’ Tribunals, organisiert von zivilgesellschafltichen Akteur*innen und sozialen Bewegungen, sind Ausdruck eines tief verankerten Bedürfnisses nach öffentlicher Anerkennung, Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Sie entstehen dort, wo staatliche Gerichte versagen, Gesetze ungeschrieben sind oder der politische Wille fehlt, bestehendes Recht durchzusetzen. Diese Tribunale schaffen in solchen Kontexten alternative und emanzipatorische Räume des Zuhörens, der Anklage und der kollektiven Verantwortung; sie appellieren damit an das Gewissen der Gesellschaft.
Den Beginn markierte 1966 das Russell-Tribunal für Vietnam, welches als erstes seiner Art Maßstäbe setzte. Initiiert vom britischen Friedensaktivisten Bertrand Russell, verurteilten berühmte Jurist*innen, Intellektuelle und Aktivist*innen wie Jean-Paul Sartre, Tariq Ali und Melba Hernández die USA der Kriegsverbrechen und des Genozids im Vietnamkrieg. Seitdem entstanden zahlreiche Tribunale weltweit — u.a. in Den Haag, Bukavu, Yucatán, Tokio oder Osttimor – etwa das International Iran Tribunal, das Welttribunal zu Irak oder das Russell-Tribunal zu Palästina.
Allen Tribunalen gemeinsam ist die Überzeugung, dass Schweigen nicht neutral ist. „To break the crimes of silence“ und „to call things by their name“— die Parolen des Russell-Tribunals — bringen auf den Punkt, worum es geht: Unrecht, das nicht benannt wird, bleibt geschützt durch das Schweigen bestehen. Weghören und Wegschauen, so zeigen diese Tribunale, sind nicht nur Begleiterscheinungen von Gewalt, sondern ihre Bedingung. Sie sind der Nährboden, auf dem Straflosigkeit gedeiht und sich Gewalt immer weiter in die Zukunft fortschreibt.
Zivilgesellschaftliche Tribunale untersuchen in öffentlichen Anhörungen konkrete Fälle von Unrecht und arbeiten systematische Verstöße auf. Im Zentrum stehen die Opfer; sie treten als Zeug*innen auf und teilen ihre Erfahrungen (üb-)erlebter Gewalt vor einer zivilgesellschaftlich zusammengesetzten Jury, oft bestehend aus engagierten Anwält*innen, Jurist*innen, Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen und Kulturschaffenden. Obwohl die Form an ein gerichtliches Strafverfahren angelehnt ist, unterscheidet sich das Ziel grundlegend: Es geht nicht um Sanktionen oder Vergeltung, sondern um Aufklärung, kollektives Erinnern und darum, den Opfern ihre Handlungsmacht zurückzugeben. Sie sind, wie die Politikwissenschaftlerin Leah Bassel im Bezug zum Permanent Peoples‘ Tribunal sagt, „ein Versprechen zuzuhören“.
Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die Anklage, die, anders als in staatlichen Prozessen, explizit auf der Seite der Opfer steht — als ihre rechtliche Stimme und ihre Verbündeten im Verfahren. Auf der Grundlage von Zeug*innenberichten, Gutachten und eingereichten Beweismitteln entwickelt das Anklage-Team eine juristisch argumentierte Anklageschrift. Dies dient nicht nur der internen Strukturierung des Verfahrens, sondern entwickelt zugleich eine gegenhegemoniale Erzählung des verhandelten Unrechts.
Obwohl das abschließende Urteil der Jury keine rechtliche Bindung besitzt,trägt es politisches Gewicht: Es benennt politische und strafrechtliche Verantwortung, schafft öffentliches Bewusstsein, praktiziert Würde und Wiedergutmachung und eröffnet neue emanzipatorische Handlungsräume. Die Urteile dieser Tribunale tragen einen ethischen Anspruch: Sie wollen sensibilisieren, informieren, mobilisieren — und eine internationale (Gegen-)Öffentlichkeit schaffen, wo institutionelle Gremien zunächst schweigen. In vielen Fällen wird dieses Urteil nicht als Abschluss, sondern als Auftakt weiterer Aufklärungsbemühungen verstanden — in staatlichen Gerichten, in der politischen Sphäre und in der Kunst.
Zivilgesellschaftliche Tribunale nutzen die Sprache des Rechts um sie zu öffnen und damit andere Modelle und Praktiken des Rechts performativ zu erproben.Es sind Suchbewegungen nach dem, was als gerecht empfunden wird. Tribunale stehen nicht in der Tradition des Strafens, sondern entwerfen eine Vorstellung davon, wie Rechtsprechung anders aussehen könnte: gerechter, demokratischer, zugänglicher und aufmerksamer gegenüber sozialen Realitäten. Sie werfen grundlegende Fragen auf: Wem gehört das Recht? Wer darf es sprechen? Und was geschieht, wenn die offiziellen Institutionen ihre Verantwortung nicht wahrnehmen — darf die Zivilgesellschaft dann selbst alternative Foren auf der Basis gültigen Rechts etablieren?
In den letzten zehn Jahren wurde mehrfach das Tribunalformat im Kunstfeld als politisch-ästhetische Intervention, die Kunst in ein neues Verhältnis zur Welt setzt, aufgegriffen. Tribunale wie die NSU-Tribunale des Aktionsbündnisses „NSU-Komplex auflösen!“, das Kongo Tribunal von Milo Rau und dem International Institute for Political Murder, oder das Court for Intergenerational Climate Crimes von Radha D’Souza und Jonas Staal zeigen eindrucksvoll, wie sich künstlerische Praxis, juristische Form und politisches Handeln verweben lassen. Dabei leisten ästhetische Praktiken einen genuinen Beitrag zur Organisation und Realisierung solcher Tribunale — etwa durch ihre Offenheit im Umgang mit Kreativität.Während gerichtliche Verfahren oft ihre subjektiven Gestaltungsweisen unter den Gesichtspunkten der Objektivität und Sachlichkeit inszenieren, machen künstlerische Formate genau diese Dimensionen sichtbar — und nutzbar. Sie formulieren Vorschläge, wie Orte des Rechtsprechens gestaltet, wie Verfahren räumlich und emotional strukturiert sein könnten, und schreiben so an einer gemeinsamen Geschichte von Tribunal, Theater und Zeug*innenschaft weiter.
Auch diese People’s Tribunale im Rahmen der 13. Berlin Biennale, konzipieren als Bildungs- und Vermittlungsformat, folgt dieser Verwobenheit. Mit der Kunsthistorikerin Maura Reilly lässt es sich als curatorial activism beschrieben, eine Vermittlungspraxis, die Kunsträume als soziale Felder versteht, in denen Machtverhältnisse aktiv verhandelt und verschoben werden – hier als Tribunals. Verhandelt werden zwei Fälle von Repressionen kultureller Rechte auf den Philippinen, sowie die Einschränkung von Meinungsfreiheit und Protest im Sudan.
Auch in Berlin werden seit Oktober 2023 palästina-solidarische Proteste und die Bewertung Israels Kriegs in Gaza als Genozid massiv kriminalisiert. Darauf antworten Aktivist*innen mit den wöchentlichen People United Tribunals. Ob in Khartum, Manila oder Berlin: zivilgesellschaftliche Tribunale artikulieren das geteilte Gefühl, dass etwas zutiefst falsch läuft, und nehmen im Hier und Jetzt, jenseits institutioneller Legitimation, eine gerechtere Welt vorweg.
//
Am 24. August 2025 findet ein zweites Volkstribunal zum Thema „Kulturelle Unterdrückung und Wiederherstellung der Meinungsfreiheit auf den Philippinen“ statt, ausgerichtet von der Internationalen Koalition für Menschenrechte auf den Philippinen und ALPAS Pilipinas.
Dieser Beitrag ist Teil des inhaltlichen Austauschs von AWC mit dem Vermittlungsprogramm der 13. Berlin Biennale für zeitgenössische Kunst „Passing the Fugitive on“, die noch bis zum 14. September 2025 läuft.
- Images:
Bana Group for Peace and Development: "People’s Tribunal on the Systematic Targeting of Women Activists in Sudan". Part of Encounters and Mediation, 13th Berlin Biennale, Fabriktheater Moabit, June 22, 2025. Image: Eike Walkenhorst